45Jahrefreiewaehler logoParteifreie Wählerschaft Unterföhring e.V.
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Was ist ein Vermögenshaushalt?

Der Vermögenshaushalt (oder auch Investitionshaushalt) enthält alle vermögenswirksamen Einnahmen oder Ausgaben der Gemeinde, also alle Finanzvorfälle, die sich vermögenserhöhend oder vermögensmindernd auswirken. Hierunter fallen zum Beispiel Ausgaben für den Straßenbau oder Einnahmen aus dem Verkauf von städtischen Grundstücken.

Was ist ein Verwaltungshaushalt?

Er umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen nicht erhöhen oder vermindern. Dazu zählen unter anderem laufende wiederkehrende Kosten für Energieversorgung, Versicherungsbeiträge, Personalausgaben. Bei den Einnahmen werden beispielsweise Gebühren und Steuern, aber auch Zuweisungen anderer öffentlicher Stellen, die nicht der Finanzierung von Investitionen dienen, im Verwaltungshaushalt berücksichtigt. Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts müssen die Ausgaben desselben decken. Die Deckung darf nicht mit Krediten finanziert werden,  um die Finanzierung laufender Ausgaben durch Schulden zu verhindern.

Was ist der Kreistag und welche Aufgaben hat er?

Der Kreistag ist in Deutschland die kommunale Vertretungskörperschaft innerhalb der Kreis- bzw. Landkreisverwaltungen. Er setzt sich aus den gewählten Kreisräten bzw. Kreistagsmitgliedern und (in einigen Bundesländern) dem direkt von der Bevölkerung gewählten Landrat als Vorsitzenden zusammen. Er wird in den meisten Bundesländern alle fünf Jahre (Ausnahme: in Bayern alle sechs Jahre) vom Volk gewählt.  

Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus. 

Was bedeutet Fraktionszwang?

Der Begriff Fraktionszwang beschreibt im weiteren Sinne den Druck, der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern als Mittel des Machterhalts der eigenen Partei ausgeübt wird, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten aller Fraktionsmitglieder zu erzielen.

In der heutigen Bundesrepublik Deutschland gibt es aufgrund von Artikel 38 Grundgesetz, nach dem Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, keinen Fraktionszwang, aber auch hier agieren die Abgeordneten aufgrund der Fraktionsdisziplin oder Fraktionssolidarität meist geschlossen. Den Abgeordneten steht es immer frei zu entscheiden wie sie wollen. Sie müssen dann aber damit rechnen, bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden. Innerparteiliche Diskussionen, obwohl sie Ausdruck einer demokratischen Willensbildung und notwendig sind, führen außerdem erfahrungsgemäß zu schlechteren Wahlergebnissen.

Weitere Details finden Sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Fraktionszwang