Wie kann der Bürger die Gemeindevertretung kontrollieren und auf die Gemeindepolitik Einfluss nehmen
Die Wahl des Ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder ist am 2. März 2008 vorbei. Ist damit auch für die nächsten sechs Jahre jegliches Mitwirkungsrecht der Bürgerschaft an der "Gemeindepolitik" erloschen?
Nein! Es gibt viele Informationsquellen und Mitwirkungsmöglichkeiten:
- Informationsblatt der Gemeinde (Ortsnachrichten)
- Zeitungsberichte
- Besuch von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
- Bürgerfragestunde
- Bürgeranträge
- Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
- Informationsveranstaltungen anlässlich aktueller Planungen
- Allgemeines Beschwerderecht (aus dem Petitionsrecht fließend)
- Ehrenamtliche Mitarbeit
- Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligungen, zum Beispiel in Bauleitplanverfahren, Planfeststellungsverfahren
- Bürgerinitiativen
- Mitarbeit in Parteien, Vereinen