Was bedeutet Fraktionszwang?
Der Begriff Fraktionszwang beschreibt im weiteren Sinne den Druck, der auf die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion von der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern als Mittel des Machterhalts der eigenen Partei ausgeübt wird, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten aller Fraktionsmitglieder zu erzielen.
In der heutigen Bundesrepublik Deutschland gibt es aufgrund von Artikel 38 Grundgesetz, nach dem Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, keinen Fraktionszwang, aber auch hier agieren die Abgeordneten aufgrund der Fraktionsdisziplin oder Fraktionssolidarität meist geschlossen. Den Abgeordneten steht es immer frei zu entscheiden wie sie wollen. Sie müssen dann aber damit rechnen, bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden. Innerparteiliche Diskussionen, obwohl sie Ausdruck einer demokratischen Willensbildung und notwendig sind, führen außerdem erfahrungsgemäß zu schlechteren Wahlergebnissen.
Weitere Details finden Sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Fraktionszwang