Welche Aufgaben übernimmt der Gemeinderat?
Über alle Angelegenheiten, die für die Gemeinde von grundsätzlicher Bedeutung sind, entscheidet der Gemeinderat; so z. B. über die Ausweisung eines Baugebietes oder aber den Bau eines Bürgerhauses. Der Gemeinderat besteht aus dem Ersten Bürgermeister und den ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Bei den Abstimmungen in den Sitzungen des Gemeinderats hat der Erste Bürgermeister eine Stimme wie jedes andere Gemeinderatsmitglied auch.