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Auf den Punkt gebracht - Bürgerhaus

aufdenpunktgebracht_201010

Aktueller Artikel der SZ vom 10.11.2010 zu diesem Thema

 


 


Wieso müssen Vereine in „ihrem“ Bürgerhaus zahlen?!

 

In der Broschüre anlässlich der Eröffnung des Bürgerhauses betont der Bürgermeister, dass mit dem neuen Haus auch eine neue Heimat für örtliche Vereine und Organisatoren geschaffen wurde. Das mag noch bedingt für diejenigen gelten, die, kostenneutral, ein Büro oder einen separaten Übungsraum zur Verfügung gestellt bekommen. Doch was ist mit den vielen Vereinen, die Teile des Bürgerhauses, wie Saal, Bühne usw. für Aufführungen und ähnliches nutzen wollen? Diesen ehrenamtlich Engagierten bleiben nach dem Mehrheitsbeschluss von Bürgermeister, SPD und CSU, Nutzungsgebühren von den Vereinen zu erheben, nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie verlangen, wie z.B. die Laienspielgruppe, höhere Eintrittspreise, um die Mehrkosten von ca. 375,- € pro Vorstellung zu decken, oder sie können „ihr“ neues Bürgerhaus nicht nutzen! Wobei die höheren Eintrittspreise letztendlich wieder die Unterföhringer als Besucher zu tragen haben!

 Die PWU achtet sehr genau im Gemeinderat, dass keine Steuergelder verschwendet werden. Bei ca. 20 Vorstellungen von Unterföhringer Kulturvereinen erzielt die Gemeinde durch die Nutzungsgebühren maximal 8.000,- € pro Jahr (zur Erinnerung: Gesamtkosten Bürgerhaus mindestens 30 Millionen €!). Dies ist angesichts der guten Finanzlage von Unterföhring, nach dem Verständnis der PWU, ein Betrag, der für die Gemeinde verschmerzbar ist und unter die Rubrik (Kultur-)Vereinsförderung fallen sollte. Für Vereine, die über Eintrittsgelder ihre Selbstkosten decken müssen, sind diese Kosten jedoch immens!

Aus diesem Grund hat sich die PWU vehement gegen eine Gebührenerhebung von Unterföhringer Vereinen ausgesprochen, wurde aber leider von der Gemeinderatsmehrheit aus Bürgermeister, SPD und CSU überstimmt!