45Jahrefreiewaehler logoParteifreie Wählerschaft Unterföhring e.V.
Mitglied im Verbund "Freie Wähler"

Baumschutzverordnung führt zu unnötigen Abholzungen

In unserem Ort wird das Gemeindeleben um eine Verordnung mehr „bereichert“.

Das Thema „ Erlass einer Baumschutzverordnung“ wurde im Gemeinderat über viele Jahre hinweg, in gewissen Zeitabständen, immer wieder einmal behandelt, aber stets als nicht notwendig erachtet. In der Sitzung vom März beschloss der Gemeinderat nun auf Antrag der AGENDA 21 die Einführung einer Baumschutzverordnung (BSchVO) ab 1. April 2009 in Unterföhring. Der Antragsteller bezog sich hauptsächlich auf die Baumfällaktion am sogenannten Stöhrgelände (s. Bild) im Gewerbegebiet. Hierzu bleibt aber zu vermerken, dass die BschVO nur für im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohngebiete Gültigkeit hat und solche wilden Rodungsaktionen auch mit einer Verordnung nicht zu verhindern gewesen wären.