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Privatvergnügen ...?

Aus gutem Grund haben Gemeinderatsmitglieder bei Tagesordnungspunkten, die sie auch persönlich betreffen, Stimm- und Redeverbot. So ging es auch dem Autor als Vorstandsmitglied des Förderverein Soziale Dienste e.V. (FSD) in der Märzsitzung des Gemeinderats. Die Diskussion gibt aber Anlass, sich Gedanken über die Art und Weise der Argumentation zu machen. In der Sache eher undramatisch hatte der FSD einen Zuschuss von € 2.800,00 (selbstverständlich gegen Nachweis) im Jahr 2010 zur Anmietung von Räumen für seine Betreuungsveranstaltungen beantragt.

 In pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Verantwortung für die ihm anvertrauten Steuergelder erörterte der Gemeinderat die Bewilligung kontrovers. Mit der ihm eigenen Eloquenz geißelte der Zweite Bürgermeister den Antrag u. a. etwa mit den Worten: „Es kann ja wohl nicht sein, dass der Gemeinderat die Abhaltung von „Privatveranstaltungen“ fördere.“ Dabei gelang es ihm, dem Wort „Privatveranstaltungen“ einen derart unanständigen Klang zu verleihen, dass man schon ein schlechtes Gewissen hatte, wenn man mit dem Antragsteller auch nur irgendetwas zu tun hatte. Die PWUFraktion machte dem restlichen Gemeinderat eindringlich klar, dass der FSD ein gemeinnütziger Verein ist und dass die Veranstaltungen, die in den zu mietenden Räumen stattfinden, z.B. das Trauercafé, Sprachkurse, Gesundheitskurse und – höchst privat – Geburtstagscafékränzchen sind, sodaß der Gemeinderat letztendlich den Zuschuss immerhin in Höhe von gut der Hälfte des Antrages bewilligt hat. Der FSD hat sich gefreut und hat sich beim Bürgermeister und beim Gemeinderat bedankt. Also alles gut. Wozu dann dieser Artikel? Ganz einfach, damit nicht allein durch Wortwahl und Art des Vortrags der Eindruck entsteht, dass wir uns hier nahe am Missbrauch öffentlicher Mittel für Privatvergnügen bewegen. Deswegen muss man für die Privatveranstaltung und das Privatvergnügen gleich mehrere Lanzen brechen. Beides ist Ausgangspunkt und Basis gesellschaftlichen Zusammenlebens und sozialen Verhaltens. Deshalb soll und darf man es auch fördern. Erst recht, wenn man dabei Menschen mit einbezieht, denen es nicht mehr so leicht fällt sich selbst ein Privatvergnügen zu verschaffen. Gottseidank gibt es in Unterföhring viele, denen es privates Vergnügen bereitet auch für Nachbarn und Mitbürger Privatveranstaltungen zu organisieren. Gleichzeitig zeigt die Verwendung des Arguments im Negativen auch die Absicht, die eigenen höchst privaten Zu- und Abneigungen in einer Gremienentscheidung zur Geltung zu bringen. Das darf einem durchaus missfallen. Andererseits ist es aber wahrscheinlich wesentlicher Teil der demokratischen Arbeit, mit solchen Argumenten konfrontiert zu sein. Mit anderen Worten: Wir haben die privaten Zu- und Abneigungen sozusagen mitgewählt. Die Gewählten sollten aber, wenn sie dann die Funktion wahrnehmen, für die sie gewählt sind, dem Privaten auch wieder das Sachliche gegenüberstellen. Diese Mahnung passt auch deswegen, weil sich die Diskussion in der Aprilsitzung über das Rahmenprogramm der Unterföhringer Gewerbeschau in eine ähnliche Richtung entwickelt hat. Auch hier hat der Gemeinderat mit einer gewissen Inbrunst auf mäßigem Informationsniveau Entscheidungen gefällt. Auch hier konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Pro und Contra für oder gegen Böllerschützen, für oder gegen einen Landeplatz eines Hubschraubers, für oder gegen die Vorführung eines motorisierten Fahrzeugs auf gesperrter Straße von privaten, um nicht zu sagen ideologischen Zu- oder Abneigungen geprägt war. Gut, wenn wir keine anderen Sorgen haben und nichts für Ungut, wenn ich Sie mit solchen Bemerkungen von eigenem Privatvergnügen abgehalten habe.

Dr. Günther Ernstberger
PWU-Gemeinderat