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PWU-Antrag: Gewährung einer freiwilligen Zulage (München-Zulage)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zur Gewährung einer freiwilligen sogenannten „München-Zulage“ zu prüfen sowie ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

 pwu logo antragAntrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zur Gewährung einer freiwilligen sogenannten „München-Zulage“ zu prüfen sowie ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Begründung:

Die Gemeinde Unterföhring nutzt zur Gewinnung bzw. Bindung von Fachkräften seit 01.01.2016 die sogenannte Arbeitsmarktzulage und gewährt hierfür eine Zulage i.H.v. 250,- € monatlich bei Vollzeit-beschäftigung. Diese Zulage darf grundsätzlich nur im Einzelfall und nur dann gewährt werden, wenn hierdurch (entsprechend begründet) eine Fachkraft gewonnen bzw. gehalten werden kann/soll.

Der Landkreis München hat am 15.07.2019 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass er künftig -wie die Landeshauptstadt München für ihre Beschäftigten- eine „München-Zulage“ gewähren will. Möglich sei dies durch eine entsprechende Entscheidung des Kommunalen Arbeitgeber-verbands Bayern (KAV Bayern), der diese freiwillige Zulage, die bisher nur von der Landeshauptstadt München gewährt werden konnte, nunmehr für alle Kommunen im Verdichtungsraum München freigegeben habe.

Ziel dieser besonderen Zulage ist es, eben jene Unterstützung zu den hohen Lebenshaltungskosten zu gewähren, die bisher zwar zwingend erforderlich, aber nicht möglich war.

Die Verwaltung soll daher aufgrund dieser offenbar neu eingetretenen Entwicklungen prüfen und vorschlagen, ob und wie auch die Gemeinde Unterföhring ihren Mitarbeitern/innen diese freiwillige Leistung zur Unterstützung bei den hohen Lebenshaltungskosten gewähren kann.

Manuel Prieler,
Fraktionsvorsitzender PWU