Antrag
Die Entgeltordnung der Gemeinde Unterföhring vom 01.11.2013 ist wie folgt zu ändern. Der "Tarif III für Veranstaltungen örtlicher Vereine, Organisationen, Verbände usw." ist aus der Entgeltordnung zu streichen oder aber alle Beiträge im Tarif III sind auf null € abzuändern.
Die Verwaltung wird beauftragt, wenn möglich bis zur Juli Sitzung des Gemeinderats, die Entgeltordnung entsprechend zu überarbeiten, so dass diese mit Datum vom 01.07.2014 in Kraft treten kann.
Die Verwaltung wird gebeten die Benutzungsordnung für das "Bürgerhaus Unterföhring" in der Fassung vom 01.09.2010, §3 Mieter/Veranstalter, Absatz (1) zu prüfen und ggf. die Streichung des letzten Halbsatzes "... eine unentgeldliche Überlassung ist untersagt." vorzunehmen.
Begründung
Alle örtlichen Unterföhringer Vereine, Organisationen, Verbände usw. tragen zur Vielfalt des Unterföhring Vereins- und Kulturlebens bei. Dadurch, dass sie Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus bezahlen müssen, sahen sich einige Vereine veranlasst die Eintrittspreise für einzelne Veranstaltungen zu erhöhen. Andere Vereine mieten sich nicht, bzw. nicht mehr in das Bürgerhaus ein, da die Gebühren für dei Benutzung nur schwerlich aufgebracht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Prieler
Fraktionsvorsitzender PWU